Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert hat. Jeder Fachanwalt darf nur drei Spezialisierungen auswählen. In dem Fachgebiet werden theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verlangt. Der Rechtsanwalt muss diese Kenntnisse sowie seine praktische Erfahrung der regionalen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Die Kenntnisse gehen weit darüber hinaus, was im Rahmen der Ausbildung zum Rechtsanwalt vermittelt wird. Der Rechtsanwalt muss für den Fachanwaltstitel einen Fachkurs absolviert haben, der je nach Fachgebiet mindestens 120 Stunden beträgt. Auch müssen mehrere Klausuren für den Fachanwaltstitel bestanden werden. Die Anwaltskammer überprüft anhand eines Katalogs aus der Fachanwaltsordnung, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. Stets muss eine gewisse Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem Fachgebiet nachgewiesen werden. Ebenfalls ist Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung. Im Einzelnen wird dies in der Fachanwaltsordnung (FAO) regelt.

Fachanwalt für Wirtschaftsrecht
Es gibt viele Fachanwaltstitel aus den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Rechtsanwalt könnte sich für das Verwaltungsrecht entscheiden, das Steuerrecht auswählen oder das Arbeitsrecht aussuchen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich dem Sozialrecht zuzuwenden, dem Familienrecht, wie auch dem Strafrecht. Der Anwalt kann sich auch in den Fachgebieten Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Migrationsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Vergaberecht, internationales Wirtschaftsrecht, Agrarrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht oder Informationstechnologierecht (IT-Recht) den Fachanwaltstitel verleihen lassen. Zu fast allen Rechtsgebieten kann der Mandant einen passenden Fachanwalt in der eigenen Stadt ausfindig machen. Aufgrund der Möglichkeiten, die die neuen Medien geschaffen haben, ist eine regional beschränkte Suche nicht zwingend. Das Internet biete hier zahlreiche Möglichkeiten. Des Weiteren kann auch die Anwaltskammer kontaktiert werden und sich einen Fachanwalt empfehlen lassen.
Ein Fachanwalt ist in der Regel erfahrener in seinem Fachgebiet als der Rechtsanwalt, der sich auf kein Rechtsgebiet spezialisiert hat. Somit liegt nahe, dass sich Mandanten immer häufiger an einen Fachanwalt für das benötigte Fachgebiet wenden. Der Fachanwalt muss jedes Jahr Weiterbildungen besuchen und den Nachweis hierüber der Anwaltskammer entsprechende nachweisen. Er bildet sich somit noch weiter, als er es bisher getan hat und ist über die aktuelle Entwicklung stets gut informiert.
Grundsätzlich mag es zwar sein, dass ein nicht spezialisierter Rechtsanwalt einen Fall gleichwertig bearbeiten kann, dies ist allerdings für gewöhnlich nicht der Regelfall. Gesetze werden häufig überarbeitet und die Rechtsprechung stets im Fluss. Es ist daher für einen Rechtsanwalt schwierig, in allen Rechtsgebieten stets auf dem Laufenden zu bleiben. Nur der Fachanwalt befasst sich bereits aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben mit seinem entsprechenden Rechtsgebiet und den dort stattfindenden Entwicklungen regelmäßig.
Ein Fachanwalt kann dem Mandanten aufgrund seiner reichhaltigen praktischen Erfahrung in der Regel schnell die Erfolgschancen des jeweiligen Falls einschätzen und kann somit dazu beitragen, unnötige Kosten zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fachanwalt sich mit seinem Spezialgebiet hervorragend auskennt, seine Fähigkeiten von der regionalen Rechtsanwaltskammer überprüft wurden und er aufgrund seines regelmäßigen Wissensvorsprungs die erste Anlaufstelle eines Rechtssuchenden sein sollte.